Vandalen und Nachtruhestörer

Leserbrief zur Kolumne von Alice Landwing „Vandalen und Nachtruhestörer“ in der Zuger Woche vom 7. April 2010


Mit einem herrlichen Rundumschlag in ihrer Kolumne „Vandalen & Nachtruhestörer“ vom 7. April 2010 hat Alice Landtwing endlich den heurigen Wahlkampf eröffnet. Und wie bei Rundumschlägen so üblich, werden zuerst die Fakten lädiert. Frau Landwing bezieht sich auf eine unbekannte Täterschaft, die im Februar in der Altstadt und in der Badi Seeliken ihr Unwesen trieb. Solche Vandalen und Nachtruhestörer müssten konsequent bestraft werden, und zwar subito. Da bin ich gleicher Meinung. Deshalb hat mein Departement subito einen privaten Sicherheitsdienst beauftragt, in der Altstadt und in der Seeliken zu patrouillieren. Seither herrscht Ruhe und Ordnung. Die Patrouille konnte überdies noch eine Gruppe junger Leute bei einem Vandalenakt betreffen. Sie hat diese angehalten, deren Namen festgestellt und den Vorfall der Zuger Polizei gemeldet, die nun ein Ermitt-lungsverfahren einleiten kann. Das geschah schon am 20. März, also ziemlich subito. Gleichzeitig hat der Stadtrat für die Badi Seeliken ein Alkoholverbot erlassen – aber kein generelles, wie Frau Landtwing schreibt. In die Seeliken darf kein Alkohol mitgebracht und dort konsumiert werden. Jedoch können alkoholische Getränke am Kiosk oder in der Gastwirtschaft gekauft und getrunken werden. Die Betreiber der Seeliken sind nämlich in der Pflicht, für einen gemässigten Alkoholgenuss zu sorgen - und eine mögliche Unord-nung trifft sie selber.
Mit dem Alkoholverbot sollen nächtliche Saufgelage verhindert werden, die Vandalenakte und Nachtruhestörungen zur Folge haben. Dazu kommen zerschlagene Flaschen auf der Liegewiese, an deren Scherben sich Badegäste verletzen. Das muss verhindert werden. Die Freiheit, ohne Gefahr die Badi Seeliken zu geniessen und keine Nachtruhestörungen und Sachbeschädigungen hinnehmen zu müssen, geht der Freiheit eines Saufgelages vor. Da wir auf anderen öffentlichen Plätzen ähnliche Probleme haben, ist es legitim, dass der Stadtrat eine Ausdehnung des Alkoholverbots prüft. Denn dort wo die Chaoten hausen, zieht es den friedliebenden Bürger gar nicht erst hin. Nie aber war von einer Umzäunung und Eingangstoren mit Nacktscannern die Rede; da hat offenbar der plötz-lich hereingebrochene Frühling die Phantasie etwas gar heftig beflügelt.
Zum Vorwurf der laschen Behandlung von Chaoten. Das liegt schlicht und ergreifend nicht in der Kompetenz der Stadt Zug. Ermittlungsverfahren führt die Zuger Polizei durch und verurteilt werden Straftäter durch die Gerichte. Diese Abläufe sind Kantonsrätin Landtwing sicher bekannt.
Der Sicherheitsbericht ist – wie übrigens auch die Pflegebettenknappheit – kein Abstim-mungs- bzw. Wahlkampfgeplänkel. Der Stadtrat wird den Bericht an seiner nächsten Kerngeschäftssitzung vom 15. April 2010 zur Kenntnis nehmen und diskutieren. Dabei geht es vor allem darum eine solide Grundlage mit Fakten zu schaffen, damit die richti-gen Massnahmen eingeleitet und umgesetzt werden können.
Zum Schluss ihrer Kolumne propagiert Frau Landtwing ein eigenes, ziemlich weitgehen-des Verbot. Minderjährige, also unter 18-jährige, sollen nach Mitternacht nichts mehr auf der Gasse zu suchen haben. Um das durchzusetzen, müssten die Eltern von Chaoten in Erziehungskurse geschickt werden. Natürlich unterscheidet Frau Landtwing nicht zwi-schen minderjährigen Chaoten und Minderjährigen, die sich korrekt aufführen. Sie macht auch keine Angaben, wie solche Erziehungskurse aussehen sollen – und sie hat auch keine Vorstellung davon, ob und wann diese Erziehungskurse eine Wirkung zeigen wer-den. Es ist anzunehmen, dass dies kaum subito der Fall sein wird. Bis dahin werde ich mich zusammen mit meinem Departement mit realistischen, vernünftigen Massnahmen für eine sichere Stadt Zug einsetzen.

9. April 2010

Andreas Bossard, Stadtrat, CSP

 

 

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