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Vandalen und Nachtruhestörer
Leserbrief
zur Kolumne von Alice Landwing „Vandalen und Nachtruhestörer“
in der Zuger Woche vom 7. April 2010
Mit einem herrlichen Rundumschlag in ihrer Kolumne „Vandalen
& Nachtruhestörer“ vom 7. April 2010 hat Alice
Landtwing endlich den heurigen Wahlkampf eröffnet. Und
wie bei Rundumschlägen so üblich, werden zuerst
die Fakten lädiert. Frau Landwing bezieht sich auf eine
unbekannte Täterschaft, die im Februar in der Altstadt
und in der Badi Seeliken ihr Unwesen trieb. Solche Vandalen
und Nachtruhestörer müssten konsequent bestraft
werden, und zwar subito. Da bin ich gleicher Meinung. Deshalb
hat mein Departement subito einen privaten Sicherheitsdienst
beauftragt, in der Altstadt und in der Seeliken zu patrouillieren.
Seither herrscht Ruhe und Ordnung. Die Patrouille konnte überdies
noch eine Gruppe junger Leute bei einem Vandalenakt betreffen.
Sie hat diese angehalten, deren Namen festgestellt und den
Vorfall der Zuger Polizei gemeldet, die nun ein Ermitt-lungsverfahren
einleiten kann. Das geschah schon am 20. März, also ziemlich
subito. Gleichzeitig hat der Stadtrat für die Badi Seeliken
ein Alkoholverbot erlassen – aber kein generelles, wie
Frau Landtwing schreibt. In die Seeliken darf kein Alkohol
mitgebracht und dort konsumiert werden. Jedoch können
alkoholische Getränke am Kiosk oder in der Gastwirtschaft
gekauft und getrunken werden. Die Betreiber der Seeliken sind
nämlich in der Pflicht, für einen gemässigten
Alkoholgenuss zu sorgen - und eine mögliche Unord-nung
trifft sie selber.
Mit dem Alkoholverbot sollen nächtliche Saufgelage verhindert
werden, die Vandalenakte und Nachtruhestörungen zur Folge
haben. Dazu kommen zerschlagene Flaschen auf der Liegewiese,
an deren Scherben sich Badegäste verletzen. Das muss
verhindert werden. Die Freiheit, ohne Gefahr die Badi Seeliken
zu geniessen und keine Nachtruhestörungen und Sachbeschädigungen
hinnehmen zu müssen, geht der Freiheit eines Saufgelages
vor. Da wir auf anderen öffentlichen Plätzen ähnliche
Probleme haben, ist es legitim, dass der Stadtrat eine Ausdehnung
des Alkoholverbots prüft. Denn dort wo die Chaoten hausen,
zieht es den friedliebenden Bürger gar nicht erst hin.
Nie aber war von einer Umzäunung und Eingangstoren mit
Nacktscannern die Rede; da hat offenbar der plötz-lich
hereingebrochene Frühling die Phantasie etwas gar heftig
beflügelt.
Zum Vorwurf der laschen Behandlung von Chaoten. Das liegt
schlicht und ergreifend nicht in der Kompetenz der Stadt Zug.
Ermittlungsverfahren führt die Zuger Polizei durch und
verurteilt werden Straftäter durch die Gerichte. Diese
Abläufe sind Kantonsrätin Landtwing sicher bekannt.
Der Sicherheitsbericht ist – wie übrigens auch
die Pflegebettenknappheit – kein Abstim-mungs- bzw.
Wahlkampfgeplänkel. Der Stadtrat wird den Bericht an
seiner nächsten Kerngeschäftssitzung vom 15. April
2010 zur Kenntnis nehmen und diskutieren. Dabei geht es vor
allem darum eine solide Grundlage mit Fakten zu schaffen,
damit die richti-gen Massnahmen eingeleitet und umgesetzt
werden können.
Zum Schluss ihrer Kolumne propagiert Frau Landtwing ein eigenes,
ziemlich weitgehen-des Verbot. Minderjährige, also unter
18-jährige, sollen nach Mitternacht nichts mehr auf der
Gasse zu suchen haben. Um das durchzusetzen, müssten
die Eltern von Chaoten in Erziehungskurse geschickt werden.
Natürlich unterscheidet Frau Landtwing nicht zwi-schen
minderjährigen Chaoten und Minderjährigen, die sich
korrekt aufführen. Sie macht auch keine Angaben, wie
solche Erziehungskurse aussehen sollen – und sie hat
auch keine Vorstellung davon, ob und wann diese Erziehungskurse
eine Wirkung zeigen wer-den. Es ist anzunehmen, dass dies
kaum subito der Fall sein wird. Bis dahin werde ich mich zusammen
mit meinem Departement mit realistischen, vernünftigen
Massnahmen für eine sichere Stadt Zug einsetzen.
9. April 2010
Andreas Bossard, Stadtrat, CSP
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