Sozialhilfemissbrauch "In Zug die gleichen Menschen"

Im Leserbrief werden Sozialhilfe und IV-Renten im gleichen Kontext behandelt. Man muss aber unterscheiden. Für die Sozialhilfe ist das Sozialamt der Stadt Zug zuständig; die IV-Renten richten sich nach der eidgenössischen Gesetzgebung, wie sie unter anderem im Nationalrat beschlossen wird. Deshalb habe ich mich im Zeitungsbericht in der Neuen ZZ vom 31. Januar nur zu Fragen des Sozialhilfemissbrauchs geäussert.

Fakt ist, dass in Zürich bei einem 100%-Stellenpensum etwa 140 - 150 Sozialfälle bear-beitet werden müssen. Den Sozialarbeitenden fehlt schlicht die Zeit, vertiefte Abklärungen vorzunehmen, auch wenn Verdachtsmomente vorliegen. Als nun in Zürich Sozialin-spektoren eingesetzt werden konnten, gingen diese lediglich jenen Fällen nach, die ihnen die Sozialarbeitenden gemeldet hatten und die sie wegen Zeitmangels selbst nicht näher bearbeiten konnten.

In der Stadt Zug betreuen die Sozialarbeitenden bei einem 100%-Pensum etwa 90 Fälle. Das heisst, es ist Zeit vorhanden, bei einem Verdachtsmoment vertiefte Abklärungen vorzunehmen und von den Sozialhilfebeziehenden beispielsweise zusätzliche Unterlagen und Belege einzufordern oder überraschende Hausbesuche abzustatten. Wird ein Fehl-verhalten festgestellt, dann wird die Sozialhilfe gekürzt. Ist das Fehlverhalten derart, dass ein Verdacht auf Sozialhilfebetrug vorliegt, dann wird Strafanzeige erstattet. Die Zuger Polizei verfügt über die notwendigen strafrechtlichen Mittel, um den Sachverhalt aufzuklären. Jährlich werden ca. 20 Kürzungen der Sozialhilfe vorgenommen (das sind etwa 5% von 400 aktuellen Dossiers) und etwa zwei Strafanzeigen eingereicht.

Es gibt nun ganz wenige Fälle, bei denen ein Verdachtsmoment vordergründig entkräftet wird, aber aufgrund der Berufserfahrung bei den verantwortlichen Sozialarbeitenden ein ungutes Gefühl bleibt. Dieses Gefühl alleine genügt selbstverständlich nicht für eine Strafanzeige. In solchen Fällen drängen sich tatsächlich Überwachungsmassnahmen auf. Das Sozialamt der Stadt Zug wird dafür Privatdetektive einsetzen. In einem Fall ist dies bereits geschehen. Der fallbezogene Einsatz von Privatdetektiven verursacht weniger Kosten als die Anstellung eines Sozialinspektors. Überdies verfügen Privatdetekteien über mehr personelle und technische Mittel.

Mit der Forderung, den Missbrauch bei der Sozialhilfe zu bekämpfen, rennt Nationalrat Marcel Scherer beim Sozialamt der Stadt Zug offene Türen ein. Es ist unser ureigenstes Interesse, die Sozialhilfe nur jenen zukommen zu lassen, die einen berechtigten Anspruch haben. Denn es gibt auf dieser Welt genug Menschen, die sich selber nicht helfen können und auf die Unterstützung jener angewiesen sind, die über genügend Kraft verfügen oder in der glücklichen Lage sind, dass Leben erfolgreich zu meistern.


Andreas Bossard, Stadtrat, Zug
Vorsteher Departement Soziales, Umwelt und Sicherheit

 

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