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Sozialhilfemissbrauch "In Zug die gleichen Menschen"
Im Leserbrief
werden Sozialhilfe und IV-Renten im gleichen Kontext behandelt.
Man muss aber unterscheiden. Für die Sozialhilfe ist
das Sozialamt der Stadt Zug zuständig; die IV-Renten
richten sich nach der eidgenössischen Gesetzgebung, wie
sie unter anderem im Nationalrat beschlossen wird. Deshalb
habe ich mich im Zeitungsbericht in der Neuen ZZ vom 31. Januar
nur zu Fragen des Sozialhilfemissbrauchs geäussert.
Fakt ist, dass in Zürich
bei einem 100%-Stellenpensum etwa 140 - 150 Sozialfälle
bear-beitet werden müssen. Den Sozialarbeitenden fehlt
schlicht die Zeit, vertiefte Abklärungen vorzunehmen,
auch wenn Verdachtsmomente vorliegen. Als nun in Zürich
Sozialin-spektoren eingesetzt werden konnten, gingen diese
lediglich jenen Fällen nach, die ihnen die Sozialarbeitenden
gemeldet hatten und die sie wegen Zeitmangels selbst nicht
näher bearbeiten konnten.
In der Stadt Zug betreuen die
Sozialarbeitenden bei einem 100%-Pensum etwa 90 Fälle.
Das heisst, es ist Zeit vorhanden, bei einem Verdachtsmoment
vertiefte Abklärungen vorzunehmen und von den Sozialhilfebeziehenden
beispielsweise zusätzliche Unterlagen und Belege einzufordern
oder überraschende Hausbesuche abzustatten. Wird ein
Fehl-verhalten festgestellt, dann wird die Sozialhilfe gekürzt.
Ist das Fehlverhalten derart, dass ein Verdacht auf Sozialhilfebetrug
vorliegt, dann wird Strafanzeige erstattet. Die Zuger Polizei
verfügt über die notwendigen strafrechtlichen Mittel,
um den Sachverhalt aufzuklären. Jährlich werden
ca. 20 Kürzungen der Sozialhilfe vorgenommen (das sind
etwa 5% von 400 aktuellen Dossiers) und etwa zwei Strafanzeigen
eingereicht.
Es gibt nun ganz wenige Fälle,
bei denen ein Verdachtsmoment vordergründig entkräftet
wird, aber aufgrund der Berufserfahrung bei den verantwortlichen
Sozialarbeitenden ein ungutes Gefühl bleibt. Dieses Gefühl
alleine genügt selbstverständlich nicht für
eine Strafanzeige. In solchen Fällen drängen sich
tatsächlich Überwachungsmassnahmen auf. Das Sozialamt
der Stadt Zug wird dafür Privatdetektive einsetzen. In
einem Fall ist dies bereits geschehen. Der fallbezogene Einsatz
von Privatdetektiven verursacht weniger Kosten als die Anstellung
eines Sozialinspektors. Überdies verfügen Privatdetekteien
über mehr personelle und technische Mittel.
Mit der Forderung, den Missbrauch
bei der Sozialhilfe zu bekämpfen, rennt Nationalrat Marcel
Scherer beim Sozialamt der Stadt Zug offene Türen ein.
Es ist unser ureigenstes Interesse, die Sozialhilfe nur jenen
zukommen zu lassen, die einen berechtigten Anspruch haben.
Denn es gibt auf dieser Welt genug Menschen, die sich selber
nicht helfen können und auf die Unterstützung jener
angewiesen sind, die über genügend Kraft verfügen
oder in der glücklichen Lage sind, dass Leben erfolgreich
zu meistern.
Andreas Bossard, Stadtrat, Zug
Vorsteher Departement Soziales, Umwelt und Sicherheit
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